Dein Strompreis steigt?
Erhöht dein Anbieter einseitig den Preis oder ändert andere Vertragsbedingungen, kannst du in der Regel zum Wirksamwerden der Änderung sonderkündigen.
Preiserhöhung, Umzug oder geänderte Vertragsbedingungen? Erfahre, wann du deinen Stromvertrag vorzeitig beenden kannst, welche Frist gilt und wie du richtig kündigst.
Ein Sonderkündigungsrecht beendet einen laufenden Stromvertrag aus einem besonderen Anlass – auch wenn die reguläre Vertragslaufzeit noch nicht vorbei ist. Entscheidend sind der Kündigungsgrund, die Frist und der Zugang beim Anbieter.
Erhöht dein Anbieter einseitig den Preis oder ändert andere Vertragsbedingungen, kannst du in der Regel zum Wirksamwerden der Änderung sonderkündigen.
Bei einem Wohnsitzwechsel kannst du grundsätzlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Kann dein Anbieter zu denselben Bedingungen weiterliefern, kann der Vertrag aber bestehen bleiben.
Ändert der Anbieter einseitig vereinbarte Leistungen oder andere Vertragsbedingungen, kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfe was geändert wird und ab wann.
Du bist in der Grundversorgung? Dann brauchst du oft keinen Sonderkündigungsgrund: Du kannst deinen Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 StromGVV).
Mehr erfahrenBei einer Preiserhöhung läuft die Frist anders als bei einem Umzug. Deshalb solltest du die beiden Fälle nicht verwechseln.
Die Sonderkündigung muss dem Anbieter grundsätzlich vor dem Tag zugehen, an dem die Änderung wirksam wird. Sie beendet den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung. Warte nicht bis zum letzten Tag.
Kündigung muss grundsätzlich spätestens am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein.
Bei Haushaltskunden muss einseitige Preisänderung im Sondervertrag grundsätzlich mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden. Eine starre „14-Tage-Kündigungsfrist“ gibt es hierfür nicht.
Deine Sonderkündigung zum Auszugsdatum oder einem späteren Termin muss sechs Wochen vorher beim bisherigen Stromanbieter eingehen. Teile dabei deine neue Adresse oder die Identifikation der neuen Entnahmestelle mit.
Bietet dir dein Anbieter binnen zwei Wochen eine Belieferung am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen an und ist sie möglich, entfällt dieses Sonderkündigungsrecht.
Besteht an der neuen Verbrauchsstelle bereits ein anderer Liefervertrag oder kann dein Anbieter dort nicht liefern, ist eine Vertragsfortführung häufig nicht möglich.
Eine bloße, unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen begründet nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Auch bei bestimmten separat vereinbarten Preisanpassungsklauseln ist eine Einzelfallprüfung nötig. Bei unklaren Schreiben hilft die Verbraucherzentrale.
Wähle deinen Anlass und das Datum. Du erhältst eine Orientierung für den spätesten Zugang deiner Kündigung. Plane besser einige Tage Puffer ein.
Die Berechnung erscheint, sobald du ein Datum eingibst.
Vier konkrete Schritte, mit denen du Fristen einhältst und Probleme beim Anbieterwechsel vermeidest.
Vertragsart, Kundennummer, Lieferadresse und das Preisänderungsschreiben oder Umzugsdatum bereithalten. Bei Preisänderungen das Datum des Inkrafttretens notieren.
Bei Sonderkündigungen wegen kurzer Fristen möglichst selbst direkt beim bisherigen Anbieter kündigen. Textform, etwa per E-Mail, ist in der Regel ausreichend.
E-Mail, Versandnachweis und Kündigungskopie aufbewahren. Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende.
Neuen Tarif und Lieferbeginn rechtzeitig organisieren. Beim Auszug Zählerstand fotografieren und die Übergabe dokumentieren. Ein technischer 24-Stunden-Wechsel verkürzt keine Vertragslaufzeit.
Wähle deinen Kündigungsgrund, ergänze die Vertragsdaten und übernimm das fertige Schreiben. Alle Angaben werden lokal in deinem Browser verarbeitet.
In der Grundversorgung gilt § 20 StromGVV. Du kannst ohne besonderen Anlass mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einer Änderung der Allgemeinen Preise greift zusätzlich § 5 Abs. 3 StromGVV.
Prüfe die Reichweite deiner Preisgarantie sowie die Änderungsmitteilung. Nicht jede Preisanpassung ist erlaubt. Bei Streit über die Wirksamkeit der Erhöhung solltest du rechtliche Beratung nutzen.
Bei unveränderter Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Bei anderen Kostenpositionen kann der Einzelfall und die Preisanpassungsklausel entscheidend sein.
Bewahre Zählerstand und Kündigungsbestätigung auf. Prüfe anschließend die Schlussrechnung und etwaige Bonusbedingungen. Ein Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht automatisch, dass jeder Bonus ausgezahlt wird.
Die wichtigsten Antworten ohne komplizierte Rechtssprache.
Bei einer einseitigen Preisänderung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Es gibt Ausnahmen, etwa die unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen. Entscheidend sind die konkrete Vertragsklausel und die Änderung.
Nein, eine pauschale 14-Tage-Frist gilt bei Strompreisänderungen nicht. Die Kündigung muss grundsätzlich vor Wirksamwerden der Änderung beim Anbieter eingehen. Beende den Vorgang trotzdem möglichst früh, damit genug Zeit für die Anschlussversorgung bleibt.
Du hast grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Dieses greift jedoch nicht, wenn der Anbieter dir binnen zwei Wochen eine mögliche Weiterversorgung am neuen Wohnort zu unveränderten Vertragsbedingungen anbietet (§ 41b Abs. 5 EnWG).
In der Regel genügt Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Wichtig ist, dass du Absender, Vertrag, Kündigungsgrund und gewünschten Zeitpunkt klar benennst. Bewahre einen Versandnachweis auf und bitte um Bestätigung.
Beim regulären Anbieterwechsel ist eine Unterbrechung der Versorgung nicht vorgesehen. Organisiere dennoch rechtzeitig die Anschlussbelieferung. Die technische Abwicklung binnen 24 Stunden bedeutet nicht, dass du bestehende Kündigungsfristen ignorieren kannst.
Nach Wirksamwerden der Preisänderung ist das Sonderkündigungsrecht wegen dieser Änderung normalerweise nicht mehr ausübbar. Ist die Preiserhöhung unwirksam oder unzulässig, können andere Ansprüche bestehen. Lass das im Zweifel von einer Verbraucherberatung prüfen.
Bitte um eine schriftliche Begründung und prüfe Kündigungsgrund, Frist und Zugangsnachweis. Wende dich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale. Bei einem Streit kannst du nach einer Beschwerde beim Anbieter auch die Schlichtungsstelle Energie prüfen.
Vergleiche Jahreskosten, Grundpreis, Arbeitspreis, Vertragslaufzeit und Preisgarantie. Ein niedriger Bonus allein macht einen Tarif nicht dauerhaft günstig.
Stand: November 2026 · Allgemeine Verbraucherinformation, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind deine Vertragsbedingungen und der Einzelfall.