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STROMHILFEN.DE · DEINE RECHTE · SONDERKÜNDIGUNG

Sonder­kündigungs­rechtbeim Strom.

Preiserhöhung, Umzug oder geänderte Vertragsbedingungen? Erfahre, wann du deinen Stromvertrag vorzeitig beenden kannst, welche Frist gilt und wie du richtig kündigst.

ZUERST DEN GRUND KLÄREN

Wann kannst du vorzeitig kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht beendet einen laufenden Stromvertrag aus einem besonderen Anlass – auch wenn die reguläre Vertragslaufzeit noch nicht vorbei ist. Entscheidend sind der Kündigungsgrund, die Frist und der Zugang beim Anbieter.

01 / PREISÄNDERUNG€

Dein Strompreis steigt?

Erhöht dein Anbieter einseitig den Preis oder ändert andere Vertragsbedingungen, kannst du in der Regel zum Wirksamwerden der Änderung sonderkündigen.

§ 41 Abs. 5 EnWGFristen ansehen
02 / UMZUG⌂

Du ziehst um?

Bei einem Wohnsitzwechsel kannst du grundsätzlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Kann dein Anbieter zu denselben Bedingungen weiterliefern, kann der Vertrag aber bestehen bleiben.

§ 41b Abs. 5 EnWGUmzug prüfen
03 / VERTRAGSÄNDERUNG≠

Neue Bedingungen erhalten?

Ändert der Anbieter einseitig vereinbarte Leistungen oder andere Vertragsbedingungen, kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfe was geändert wird und ab wann.

§ 41 Abs. 5 EnWGRecht verstehen
GUT ZU WISSEN

Du bist in der Grundversorgung? Dann brauchst du oft keinen Sonderkündigungsgrund: Du kannst deinen Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 StromGVV).

Mehr erfahren
DIE FRIST ENTSCHEIDET

Zwei Anlässe.
Zwei unterschiedliche Regeln.

Bei einer Preiserhöhung läuft die Frist anders als bei einem Umzug. Deshalb solltest du die beiden Fälle nicht verwechseln.

01 · PREIS- ODER VERTRAGSÄNDERUNG

Spätestens vor dem neuen Preis kündigen.

Die Sonderkündigung muss dem Anbieter grundsätzlich vor dem Tag zugehen, an dem die Änderung wirksam wird. Sie beendet den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung. Warte nicht bis zum letzten Tag.

BEISPIELNeuer Preis ab 1. Januar

Kündigung muss grundsätzlich spätestens am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein.

Bei Haushaltskunden muss einseitige Preisänderung im Sondervertrag grundsätzlich mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden. Eine starre „14-Tage-Kündigungsfrist“ gibt es hierfür nicht.

02 · WOHNSITZWECHSEL

Sechs Wochen vor dem Auszug melden.

Deine Sonderkündigung zum Auszugsdatum oder einem späteren Termin muss sechs Wochen vorher beim bisherigen Stromanbieter eingehen. Teile dabei deine neue Adresse oder die Identifikation der neuen Entnahmestelle mit.

WICHTIGE AUSNAHMEZwei Wochen für das Gegenangebot

Bietet dir dein Anbieter binnen zwei Wochen eine Belieferung am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen an und ist sie möglich, entfällt dieses Sonderkündigungsrecht.

Besteht an der neuen Verbrauchsstelle bereits ein anderer Liefervertrag oder kann dein Anbieter dort nicht liefern, ist eine Vertragsfortführung häufig nicht möglich.

WICHTIGE AUSNAHMEN

Eine bloße, unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen begründet nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Auch bei bestimmten separat vereinbarten Preisanpassungsklauseln ist eine Einzelfallprüfung nötig. Bei unklaren Schreiben hilft die Verbraucherzentrale.

DEIN FRISTENCHECK

Bis wann musst du handeln?

Wähle deinen Anlass und das Datum. Du erhältst eine Orientierung für den spätesten Zugang deiner Kündigung. Plane besser einige Tage Puffer ein.

Was ist der Kündigungsgrund?
DEINE FRIST-ORIENTIERUNGWähle das Datum aus.

Die Berechnung erscheint, sobald du ein Datum eingibst.

Für die Frist zählt der Zugang beim Anbieter – nicht nur das Absenden.
DEIN VORGEHEN

So kündigst du richtig.

Vier konkrete Schritte, mit denen du Fristen einhältst und Probleme beim Anbieterwechsel vermeidest.

01

Unterlagen prüfen

Vertragsart, Kundennummer, Lieferadresse und das Preisänderungsschreiben oder Umzugsdatum bereithalten. Bei Preisänderungen das Datum des Inkrafttretens notieren.

02

Selbst kündigen

Bei Sonderkündigungen wegen kurzer Fristen möglichst selbst direkt beim bisherigen Anbieter kündigen. Textform, etwa per E-Mail, ist in der Regel ausreichend.

03

Zugang sichern

E-Mail, Versandnachweis und Kündigungskopie aufbewahren. Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende.

04

Versorgung planen

Neuen Tarif und Lieferbeginn rechtzeitig organisieren. Beim Auszug Zählerstand fotografieren und die Übergabe dokumentieren. Ein technischer 24-Stunden-Wechsel verkürzt keine Vertragslaufzeit.

MUSTERBRIEF-GENERATOR

Deine Sonderkündigung.
Direkt fertig machen.

Wähle deinen Kündigungsgrund, ergänze die Vertragsdaten und übernimm das fertige Schreiben. Alle Angaben werden lokal in deinem Browser verarbeitet.

01 / Welcher Fall trifft zu?

Die Sonderkündigung wirkt nicht schon durch das Erstellen des Textes. Du musst sie dem Anbieter fristgerecht zusenden.

Wichtig bei Umzug: Gib unbedingt deine künftige Anschrift oder die Kennung der neuen Entnahmestelle an. Der Anbieter kann binnen zwei Wochen ein Angebot zur Fortsetzung des Vertrags machen. Bei Preiserhöhungen zählt dagegen das Datum der angekündigten Änderung.
WICHTIG ZU WISSEN

Diese Besonderheiten zählen.

01 / GRUNDVERSORGUNG

Jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen

In der Grundversorgung gilt § 20 StromGVV. Du kannst ohne besonderen Anlass mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einer Änderung der Allgemeinen Preise greift zusätzlich § 5 Abs. 3 StromGVV.

02 / PREISGARANTIE

Preiserhöhung trotz Garantie?

Prüfe die Reichweite deiner Preisgarantie sowie die Änderungsmitteilung. Nicht jede Preisanpassung ist erlaubt. Bei Streit über die Wirksamkeit der Erhöhung solltest du rechtliche Beratung nutzen.

03 / SONDERFALL STEUERN

Nicht jede Anpassung löst das Recht aus

Bei unveränderter Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Bei anderen Kostenpositionen kann der Einzelfall und die Preisanpassungsklausel entscheidend sein.

04 / NACH DER KÜNDIGUNG

Schlussrechnung und Bonus prüfen

Bewahre Zählerstand und Kündigungsbestätigung auf. Prüfe anschließend die Schlussrechnung und etwaige Bonusbedingungen. Ein Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht automatisch, dass jeder Bonus ausgezahlt wird.

HÄUFIGE FRAGEN

Gut zu wissen,
bevor du kündigst.

Die wichtigsten Antworten ohne komplizierte Rechtssprache.

Kann ich bei jeder Preiserhöhung sonderkündigen?

Bei einer einseitigen Preisänderung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Es gibt Ausnahmen, etwa die unveränderte Weitergabe gesetzlicher Umsatzsteueränderungen. Entscheidend sind die konkrete Vertragsklausel und die Änderung.

Habe ich nach dem Schreiben nur 14 Tage Zeit?

Nein, eine pauschale 14-Tage-Frist gilt bei Strompreisänderungen nicht. Die Kündigung muss grundsätzlich vor Wirksamwerden der Änderung beim Anbieter eingehen. Beende den Vorgang trotzdem möglichst früh, damit genug Zeit für die Anschlussversorgung bleibt.

Kann ich bei Umzug immer kündigen?

Du hast grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Dieses greift jedoch nicht, wenn der Anbieter dir binnen zwei Wochen eine mögliche Weiterversorgung am neuen Wohnort zu unveränderten Vertragsbedingungen anbietet (§ 41b Abs. 5 EnWG).

Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?

In der Regel genügt Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Wichtig ist, dass du Absender, Vertrag, Kündigungsgrund und gewünschten Zeitpunkt klar benennst. Bewahre einen Versandnachweis auf und bitte um Bestätigung.

Wird der Strom beim Wechsel abgeschaltet?

Beim regulären Anbieterwechsel ist eine Unterbrechung der Versorgung nicht vorgesehen. Organisiere dennoch rechtzeitig die Anschlussbelieferung. Die technische Abwicklung binnen 24 Stunden bedeutet nicht, dass du bestehende Kündigungsfristen ignorieren kannst.

Kann ich mein Sonderkündigungsrecht noch nach dem Preiswechsel ausüben?

Nach Wirksamwerden der Preisänderung ist das Sonderkündigungsrecht wegen dieser Änderung normalerweise nicht mehr ausübbar. Ist die Preiserhöhung unwirksam oder unzulässig, können andere Ansprüche bestehen. Lass das im Zweifel von einer Verbraucherberatung prüfen.

Was passiert, wenn mein Anbieter die Kündigung ablehnt?

Bitte um eine schriftliche Begründung und prüfe Kündigungsgrund, Frist und Zugangsnachweis. Wende dich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale. Bei einem Streit kannst du nach einer Beschwerde beim Anbieter auch die Schlichtungsstelle Energie prüfen.

NACH DER KÜNDIGUNG

Neuen Stromtarif bewusst auswählen.

Vergleiche Jahreskosten, Grundpreis, Arbeitspreis, Vertragslaufzeit und Preisgarantie. Ein niedriger Bonus allein macht einen Tarif nicht dauerhaft günstig.

Zum Stromvergleich
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
§ 41 EnWG§ 41b EnWG§ 20 StromGVV

Stand: November 2026 · Allgemeine Verbraucherinformation, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind deine Vertragsbedingungen und der Einzelfall.