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STROMHILFEN · KONKRETE LÖSUNG

Stromschulden ohneLeistungsbezug

Für Beschäftigte, Selbstständige, Rentner, ALG-I- und Krankengeldbeziehende

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Passenden Antrag ohne Leistungsbezug finden.

Auch mit Arbeit, Rente, ALG I oder Krankengeld kann Hilfe möglich sein. Wir unterscheiden einen möglichen SGB-II-Anspruch, den Sozialamt-Prüfweg und das Schreiben an den Stromversorger.

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DEIN MUSTERBRIEF

Bitte alle Angaben prüfen und Nachweise beifügen. Bei akuter Stromsperre zusätzlich den Versorger sofort kontaktieren und eine Sperraussetzung ausdrücklich bestätigen lassen.

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WICHTIGSTE ANTWORT

Was ist möglich?

Nicht allein der Beruf, sondern mögliche Bedürftigkeit und Leistungsberechtigung entscheiden über den Weg: Auch Erwerbstätige können bei zu wenig Einkommen ergänzende Leistungen nach SGB II beanspruchen. Für eine Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II gelten zusätzliche Voraussetzungen. Falls kein SGB-II-Anspruch besteht, kann eine Prüfung nach § 36 SGB XII infrage kommen. Das Sozialamt ist nicht automatisch zuständig.

RECHTSGRUNDLAGE

§§ 7, 9, 22 Abs. 8 SGB II / § 36 SGB XII

Gesetze und Voraussetzungen immer anhand der konkreten Situation prüfen. Eine Antragstellung bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf Bewilligung.

GEPRÜFTE RECHTSHINWEISE · OKTOBER 2026

Vier wichtige Regeln zur Stromsperre.

01 · SPERRSCHWELLE

100 Euro Rückstand allein reichen nicht aus: Bei Abschlägen sind grundsätzlich auch mindestens zwei laufende Monatsabschläge im Rückstand erforderlich; ohne Abschläge ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung (§ 41f Abs. 3 EnWG). Beanstandete oder noch nicht fällige Forderungen können außer Betracht bleiben.

02 · NICHT AUTOMATISCH

Eine schriftlich abgelehnte Ratenvereinbarung ist keine ausnahmslose gesetzliche Voraussetzung für einen Sozialantrag. Eigene Zahlungsversuche und zumutbare Alternativen sollten trotzdem dokumentiert werden.

03 · RÜCKZAHLUNG

Bei SGB-II-Darlehen sieht § 42a Abs. 2 SGB II während laufenden Leistungsbezugs grundsätzlich 5 % des maßgebenden Regelbedarfs pro Monat vor; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Bei § 36 SGB XII gibt es keine identische pauschale 5-%-Automatik; Beihilfe und Darlehen sind zu unterscheiden.

04 · GESUNDHEIT & GRUNDVERSORGUNG

Eine konkret belegbare Gefahr für Leib oder Leben kann nach § 41f Abs. 2 EnWG eine Sperre unverhältnismäßig machen. Nur in der Grundversorgung besteht das besondere Recht auf ein Angebot zur Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG.

Rechtsquellen: § 41f EnWG · § 41g EnWG · § 22 SGB II · § 42a SGB II · § 36 SGB XII.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

So gehst du jetzt vor.

01

Situation sichern

Aktuelle Einnahmen und Ausgaben, offene Forderungen und vorhandene Reserven angeben.

02

Handeln

Versorger kontaktieren, bei drohender Sperre parallel Jobcenter- oder Sozialamtszuständigkeit klären lassen

03

Nachweise und Antwort

Fordere eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bei drohender Sperre ausdrücklich eine Entscheidung im Eilverfahren verlangen und unabhängige Beratung hinzuziehen.

WEITERE HILFE

Auch andere Wege prüfen.

Bei Stromsperre ist der Versorger der erste Ansprechpartner. Parallel können Sozial- und Schuldnerberatung helfen. Für Stromkosten medizinischer Geräte gibt es einen eigenen Prüfweg.

Medizinische Hilfsmittel →
PRAXIS · NACHWEISE · FRISTEN

Was du konkret wissen solltest.

BEISPIEL

So kann ein Fall aussehen

Eine Arbeitnehmerin hat 1.550 Euro verfügbares Einkommen, hohe Wohnkosten und eine Sperrandrohung. Ob ergänzende SGB-II-Leistungen möglich sind, hängt vom gesamten Haushalt ab – nicht nur vom Beschäftigungsstatus.

Veranschaulichung, kein Leistungsversprechen.
UNTERLAGEN

Das solltest du bereithalten

Lohnabrechnungen, Mietkosten, Haushaltsgröße, Ersparnisse, Forderung, Sperrschreiben, Zahlungsplan, gegebenenfalls Einkünfte von Haushaltsmitgliedern.

FRIST & VORGEHEN

So handelst du rechtzeitig

Sperrschutz sofort klären. Parallel bei Jobcenter die mögliche ergänzende Leistungsberechtigung prüfen lassen; wenn kein SGB-II-Weg offensteht, Sozialamt-Zuständigkeit klären.

HÄUFIGER EINWAND

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Weder Jobcenter noch Sozialamt ist allein wegen Beschäftigung automatisch verpflichtet. Bei Weiterverweisung um schriftliche Entscheidung und Zuständigkeitsklärung bitten.

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