BEISPIELSo kann ein Fall aussehen
Eine Arbeitnehmerin hat 1.550 Euro verfügbares Einkommen, hohe Wohnkosten und eine Sperrandrohung. Ob ergänzende SGB-II-Leistungen möglich sind, hängt vom gesamten Haushalt ab – nicht nur vom Beschäftigungsstatus.
Veranschaulichung, kein Leistungsversprechen.
UNTERLAGENDas solltest du bereithalten
Lohnabrechnungen, Mietkosten, Haushaltsgröße, Ersparnisse, Forderung, Sperrschreiben, Zahlungsplan, gegebenenfalls Einkünfte von Haushaltsmitgliedern.
FRIST & VORGEHENSo handelst du rechtzeitig
Sperrschutz sofort klären. Parallel bei Jobcenter die mögliche ergänzende Leistungsberechtigung prüfen lassen; wenn kein SGB-II-Weg offensteht, Sozialamt-Zuständigkeit klären.
HÄUFIGER EINWANDWenn der Antrag abgelehnt wird
Weder Jobcenter noch Sozialamt ist allein wegen Beschäftigung automatisch verpflichtet. Bei Weiterverweisung um schriftliche Entscheidung und Zuständigkeitsklärung bitten.