Was ist möglich?
Bei vergleichbarer Notlage ist eine Schuldenübernahme zu prüfen. Das Gesetz lässt Geldleistungen als Beihilfe oder Darlehen zu; die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab.
Schuldenübernahme oder mögliche Beihilfe
Schritte ansehen ↓Bei vergleichbarer Notlage ist eine Schuldenübernahme zu prüfen. Das Gesetz lässt Geldleistungen als Beihilfe oder Darlehen zu; die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab.
Gesetze und Voraussetzungen immer anhand der konkreten Situation prüfen. Eine Antragstellung bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf Bewilligung.
100 Euro Rückstand allein reichen nicht aus: Bei Abschlägen sind grundsätzlich auch mindestens zwei laufende Monatsabschläge im Rückstand erforderlich; ohne Abschläge ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung (§ 41f Abs. 3 EnWG). Beanstandete oder noch nicht fällige Forderungen können außer Betracht bleiben.
Eine schriftlich abgelehnte Ratenvereinbarung ist keine ausnahmslose gesetzliche Voraussetzung für einen Sozialantrag. Eigene Zahlungsversuche und zumutbare Alternativen sollten trotzdem dokumentiert werden.
Bei SGB-II-Darlehen sieht § 42a Abs. 2 SGB II während laufenden Leistungsbezugs grundsätzlich 5 % des maßgebenden Regelbedarfs pro Monat vor; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Bei § 36 SGB XII gibt es keine identische pauschale 5-%-Automatik; Beihilfe und Darlehen sind zu unterscheiden.
Eine konkret belegbare Gefahr für Leib oder Leben kann nach § 41f Abs. 2 EnWG eine Sperre unverhältnismäßig machen. Nur in der Grundversorgung besteht das besondere Recht auf ein Angebot zur Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG.
Rechtsquellen: § 41f EnWG · § 41g EnWG · § 22 SGB II · § 42a SGB II · § 36 SGB XII.
Nachweise zur Bedrohung der Versorgung, Einkommen, Vermögen und bisherigen Zahlungsversuchen beilegen.
Schuldenübernahme und hilfsweise Beihilfe beantragen
Fordere eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bei drohender Sperre ausdrücklich eine Entscheidung im Eilverfahren verlangen und unabhängige Beratung hinzuziehen.
Unsere Vorlagen berücksichtigen Leistungsträger und Zweck deines Antrags. Trage nur richtige Angaben ein und füge Nachweise hinzu.
Passenden Brief bereits vorausgewählt öffnen →Bei Stromsperre ist der Versorger der erste Ansprechpartner. Parallel können Sozial- und Schuldnerberatung helfen. Für Stromkosten medizinischer Geräte gibt es einen eigenen Prüfweg.
Medizinische Hilfsmittel →Eine nicht erwerbsfähige Person bezieht Grundsicherung im Alter und kann eine hohe Forderung nicht tragen. Sie bittet um Prüfung einer Beihilfe oder eines Darlehens.
Veranschaulichung, kein Leistungsversprechen.Forderung, Sperrschreiben, Renten-/Sozialhilfebescheid, Einnahmen-/Ausgabenübersicht, Zahlungsversuche, gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung.
Unmittelbar bei Sperrdrohung reagieren und die drohende Versorgungslücke nachweisbar melden. Widerspruchsfrist dem Bescheid entnehmen.
Ablehnung kann an fehlender Notlage oder zumutbaren Alternativen liegen. Bei nur darlehensweiser Hilfe Beihilfeentscheidung begründen lassen.