Versorgung und medizinische Notwendigkeit nachweisen.
Medizinische Geräte.Stromkosten erstatten lassen.
Für Beatmung, Sauerstoffversorgung, Schlafapnoe-Therapie oder elektrische Mobilität: So prüfst du den Anspruch, berechnest die notwendigen Stromkosten und stellst einen nachvollziehbaren Antrag bei der zuständigen Kasse.
Leistung, Nutzungszeit und Strompreis eingeben.
Berechnung und Nachweise an die zuständige Kasse senden.
Medizinisch notwendig. Nicht automatisch selbst zu zahlen.
Zur Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung können auch erforderliche Betriebskosten gehören. Die Verbraucherzentrale nennt ausdrücklich Stromkosten für elektrische Hilfsmittel, zum Beispiel Sauerstoffgeräte und Elektrorollstühle. Ob die konkrete Versorgung und der Verbrauch erstattet werden, prüft die Kasse im Einzelfall.
Gesetzliche Grundlage ansehen ↗Diese Hilfsmittel kommen in Betracht.
Schlafapnoe- & Beatmungsgeräte
Zum Beispiel CPAP, BiPAP und andere ärztlich verordnete Therapiegeräte.
Sauerstoffkonzentratoren
Der laufende Betrieb kann erhebliche Stromkosten verursachen.
Elektrorollstühle & Lifter
Auch Ladestrom beziehungsweise notwendiger Betrieb kann relevant sein.
Elektrische Pflegehilfsmittel
Etwa genehmigte Pflegebetten oder andere notwendige elektrische Hilfen. Zuständigkeit prüfen.
Nicht jedes elektrische oder privat gekaufte Gerät ist erstattungsfähig. Entscheidend sind Versorgung, Genehmigung, medizinischer Bedarf und die jeweilige Kasse.
Das solltest du für den Antrag bereithalten.
Versorgung nachweisen
Hilfsmittelverordnung, Genehmigung, Gerätetyp oder Schreiben des Leistungserbringers.
Betrieb belegen
Technische Leistungsaufnahme, notwendige Laufzeit und gegebenenfalls Herstellerangaben.
Strompreis dokumentieren
Jahresabrechnung oder Tarif mit Arbeitspreis; Grundpreis nicht doppelt ansetzen.
Was kostet dein Gerät im Jahr?
Eine nachvollziehbare Schätzung anhand deiner Angaben. Du kannst sie für die Anfrage an deine Kasse verwenden. Sie ist keine Erstattungszusage.
Berechnet werden die reinen Stromkosten. Nicht enthalten sind Grundpreis, Ladeverluste und ein möglicher zusätzlicher Stromverbrauch. Manche Kassen zahlen stattdessen Pauschalen.
Mit diesen Werten Antrag vorbereiten ↓Deine Anfrage an die Krankenkasse.
Trage Gerät und Zeitraum ein. Die individuelle Vorlage übernimmt die Berechnung aus dem Rechner. Bitte füge Name, Versichertennummer, Adresse und Belege vor dem Versand selbst hinzu.
Betreff: Antrag auf Erstattung der Stromkosten für ein medizinisches Hilfsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Prüfung und Erstattung der notwendigen Stromkosten für mein genehmigtes elektrisch betriebenes Hilfsmittel. Bitte teilen Sie mir mit, welche Nachweise Sie benötigen, ob eine Pauschale gilt und wie die Abrechnung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Vier Schritte zur Erstattung.
- Genehmigung prüfen
Verordnung, Hilfsmittelnummer oder Genehmigungsschreiben bereithalten.
- Stromverbrauch ermitteln
Typenschild, Herstellerdaten und tatsächliche Nutzung dokumentieren.
- Schriftlich beantragen
Abrechnungsmethode und rückwirkende Erstattungsmöglichkeiten erfragen.
- Bescheid kontrollieren
Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen und fristgerecht beraten lassen.
Das solltest du wissen.
Ist meine Krankenkasse oder Pflegekasse zuständig?
Bei Hilfsmitteln zur Krankenbehandlung grundsätzlich die Krankenkasse, bei anerkannten Pflegehilfsmitteln gegebenenfalls die Pflegekasse. Die Zuordnung richtet sich nach der konkreten Versorgung.
Gibt es einen festen Erstattungsbetrag?
Nein, keinen für alle Kassen und Geräte einheitlichen Betrag. Oft gelten Pauschalen oder individuelle Nachweise. Frage nach den Bedingungen deiner Kasse.
Was tun bei einer drohenden Stromsperre?
Informiere den Versorger sofort schriftlich über die medizinische Abhängigkeit und bitte um Aussetzung der Sperre. Ergänze einen ärztlichen Nachweis, kontaktiere die Kasse und nutze die Stromsperren-Soforthilfe. Bei unmittelbarer Lebensgefahr 112 anrufen.
Verbraucherzentrale: Hilfsmittel und Betriebskosten ↗ · DAK: Beispiele und Zuschussvoraussetzungen ↗ · Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel ↗
Informationsstand: Oktober 2026. Erste Orientierung, keine individuelle Leistungs- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Einzelfall und der Bescheid deiner Kasse.