Forderung und Zahlungseingänge prüfen. Bei echtem Engpass früh Kontakt aufnehmen.
Stromsperre verhindern.
Sperre angekündigt oder Rechnung nicht bezahlbar? Prüfe Fristen, Voraussetzungen und deine nächsten Schritte – verständlich und Schritt für Schritt.
Wo du eingreifen kannst.
Eine offene Rechnung führt nicht sofort zur Abschaltung. Für eine Sperre wegen Zahlungsverzugs gelten mehrere Voraussetzungen und Fristen.
Der Lieferant mahnt die offene Forderung. Mahnung und Sperrandrohung können verbunden werden.
Ab der Androhung läuft grundsätzlich eine Vier-Wochen-Frist. Jetzt Schutzgründe, Zahlungsweg und Hilfen klären.
Der konkrete Beginn der Unterbrechung muss per Brief acht Werktage vorher angekündigt werden.
Ist Strom bereits gesperrt, sofort offene Gründe, Kosten und Voraussetzungen der Wiederherstellung klären.
Im letzten Moment kann manchmal noch direkt gezahlt werden.
Ja, das kommt vor: Manche Versorger oder beauftragte Dienstleister akzeptieren am Sperrtag noch eine Zahlung vor Ort oder einen tagesaktuellen Zahlungsnachweis. Das ist kein sicherer Regelfall – aber es kann eine letzte praktische Chance sein, die Abschaltung noch abzuwenden.
Weder Stromanbieter noch Netzbetreiber müssen eine Barzahlung beim Mitarbeiter vor Ort anbieten. Viele Unternehmen schließen das aus Sicherheits- oder Organisationsgründen aus.
Wenn eine Zahlung vor Ort angenommen wird, fallen häufig weitere Kosten an – zum Beispiel Inkasso-, Anfahrts- oder Sperrkosten zusätzlich zum offenen Rückstand.
Geld niemals ohne schriftlichen Beleg übergeben. Wird gezahlt, muss die Annahme nachweisbar sein – idealerweise mit Quittung und sofortiger Bestätigung, dass die Sperre ausgesetzt wird.
Oft praktikabler: Bareinzahlung bei der Bank des Versorgers oder ein sofort übermittelter Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg per E-Mail an den Kundenservice.
Wie akut ist deine Situation?
Sechs Angaben reichen für eine erste strukturierte Einordnung.
Rückstand rechnerisch einordnen.
Bei Abschlagszahlungen muss der berücksichtigungsfähige Zahlungsverzug grundsätzlich mindestens das Doppelte des laufenden Monatsabschlags und zusätzlich mindestens 100 Euro betragen.
Was wäre monatlich tragbar?
In der Grundversorgung kannst du nach einer Sperrandrohung eine Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG verlangen. Sie umfasst zinsfreie Raten; die laufenden Abschläge kommen weiterhin hinzu.
Bei Rückständen bis 300 € sieht das Gesetz regelmäßig 6–18 Monate vor; über 300 € 12–24 Monate.
Schreiben an deinen Stromanbieter.
Wähle den Zweck, ergänze deine Daten und erzeuge einen sachlichen Entwurf zum Kopieren. Prüfe vor dem Versand Namen, Beträge, Fristen und deine tatsächliche Situation.
Hier erscheint dein Schreiben.
Orientierungshilfe, keine individuelle Rechtsberatung. Bei unmittelbar bevorstehender Sperre nicht ausschließlich auf ein Schreiben verlassen, sondern den Anbieter zusätzlich direkt kontaktieren.
Direkt nachprüfen.
Nicht warten, bis der Strom weg ist.
Nutze den Notfallcheck, prüfe die Fristen und nimm frühzeitig Kontakt mit deinem Anbieter auf. Bei akuter finanzieller Not können zusätzlich Beratungs- und Sozialleistungsstellen wichtig sein.
Notfallcheck starten →